Martin Betsche ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt in Immendingen. Mit Entscheidung der Rechtsanwaltskammer Tübingen vom 2. Juli 2008 wurde er zum Fachanwalt für Steuerrecht bestellt.
Aufgrund seiner zum rechtswissenschaftlichen Studium absolvierten, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Ausbildung, verbunden mit mehrjähriger praktischer Erfahrungen auf diesen Gebieten ist er in der Lage, auch seine ihm als Rechtsanwalt nach § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zustehende Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in vollem Umfang zum Wohl seiner Mandantschaft zu nutzen
Er unterliegt als Rechtsanwalt nicht den im steuerberatenden Beruf bestehenden Beschränkungen auf dem Gebiet der Steuerstrafverteidigung gemäß § 392 AO.
Aufgrund dieses Hintergrundes bietet er, zusammen mit einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch die komplette Palette der Steuerberatung an.
Diese besteht insbesondere aus den Bereichen· Steuerberatung · Erstellung von Jahresabschlüssen · Fertigung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen · Erstellung von Steuererklärungen aller Art · Betriebswirtschaftliche Beratung
Einen Schwerpunkt in diesem Zusammenhang bildet die Beratung bei Existenzgründungen und Vermögensnachfolge im geschäftlichen wie auch im privaten Bereich. Dabei beschränkt sich die Beratung nicht nur auf die rein steuerlichen Vorgänge. Vielmehr werden integrierte Konzepte erarbeitet, die das Steuerrecht optimal mit dem Zivilrecht ( Handels-, Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Sozialversicherungsrecht ) verknüpfen. Seine Interessenschwerpunkte umfassen auch Teile des Verwaltungsrechts, die den gewerblichen Mittelstand tangieren, wie z.B. die Handwerksordnung oder auch die Gewerbeordnung.